Kfz Versicherung - Fragen und Antworten
Wann kann ich die Kfz Versicherung wechseln
Die Kfz Versicherung kann immer zum Jahresbeginn gewechselt werden. Die Kündigungsfrist endet aber in der Regel schon zum 30. November und muss bis spätestens dahin gekündigt werden.Eine Ausnahmeregelung besteht nur dann, sofern der Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöht - jedoch nicht die Leistung als solches. Dann kann auch nach dem 30. November gekündigt werden.
Bei einem Fahrzeugwechsel, Wohnungswechsel oder im Schadensfall besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Hier kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats in eine andere Versicherung wechseln.
Wer übernimmt die Kündigung
Die Kündigung muss stets vom Versicherungsnehmer schriftlich per Post oder Fax an die aktuelle Kfz Versicherung und spätestens zu, 30. November erfolgen. Es zählt hierbei das Posteingangsdatum.Welche Einstufund erhalten Fahranfänger?
Fahranfänger erhalten in der Regel die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0).Hier empfiehlt es sich, das Kfz als Zweitwagen z.B. auf ein Elternteil anzumelden und dann nach 3 Jahren die Versicherung auf den eigenen Namen umzumelden.
Die meisten Kfz Versicherungen übernehmen dann anstandslos die bis dahin „eingefahrene“ Schadenfreiheitsklasse
